Hinweis Portal

Nach der EU-Whistleblower Richtlinie und dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, ein Hinweisgeber-system einzurichten.

 

Ein solches System hat die Diakonisches Werk Hannover gGmbH für sich und Ihre Tochtergesellschaft die Diakoniestationen Hannover gGmbH und deren Tochtergesellschaft die Diakoniestation Neustadt a. Rbge. gGmbH mit dem Hinweisgebersystem der Firma LegalTegrity und Herrn Rechtsanwalt Libuda als Ombudsmann (interne Meldestelle) etabliert. Gerne möchten wir mit Ihnen gemeinsam sicherstellen, dass wir langfristig erfolgreich sein können. Helfen Sie uns dabei!

 

Manchmal passieren Dinge aus Versehen, in guter Absicht, unter Druck oder um Herausforderungen zu meistern und werden erst mit der Zeit größer und gewinnen an Tragweite und Risikopotenzial.

 

Über den Link zum Hinweisgeber-Portal können Sie vertrauliche Hinweise bzgl. des Verdachts einer Straftat oder ähnlich schwere Unregelmäßigkeiten in Bezug auf das Unternehmen geben und ihren Hinweis sowie den Stand der Fallbearbeitung über das Portal einsehen.

 

Der Ombudsmann gibt die im Hinweisgebersystem eingehenden Hinweise erst nach Prüfung der Melderelevanz gemäß der gesetzlichen Regelungen an die definierten Ansprechpartner weiter. Das System gewährleistet, dass die Identität von Hinweisgebern auf Wunsch zuverlässig geschützt und nicht offengelegt wird.

 

Daneben besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich direkt an den jeweiligen Vorgesetzten, die Mitarbeitervertretung oder die Geschäftsleitung der Diakonisches Werk Hannover gGmbH, der Diakoniestationen Hannover gGmbH oder der Diakoniestation Neustadt a. Rbge. gGmbH zu wenden.

Bei Bedarf erreichen Sie das Hinweisgebersystem ab sofort über folgenden Link oder QR-Code:

Hinweisgeber-Portal

 

Hier können Sie eine Meldung erstellen/abgeben und den aktuellen Meldestatus einsehen.

Ihnen stehen wahlweise auch externe Meldeverfahren zur Verfügung, wobei Sie die interne Meldung bevorzugen sollten, wenn intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann. Informationen über die externen Meldeverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (BfJ).

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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