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30823 Garbsen
Tel. 05137 / 140 450
Mobil: 0157 80 66 22 49

Fax 05137 / 140 451
mav@dsth.de

Herzlich willkommen auf der Seite der Mitarbeitendenvertretung der Diakoniestationen 

WAS IST EINE MITARBEITENDENVERTRETUNG (MAV)?

In kirchlichen Einrichtungen gibt es keinen Betriebsrat, sondern eine Mitarbeitendenvertretung.

Sie ist das von der Mitarbeiterschaft demokratisch gewählte Organ, das stellvertretend für die Mitarbeitenden der Diakoniestationen Hannover und Neustadt gGmbH darauf achten soll, dass alle Beschäftigten nach Recht und Gerechtigkeit behandelt werden.
Der Arbeit der MAV liegt das Mitarbeitendenvertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) zugrunde.
Die MAV wird alle 4 Jahre neu gewählt und besteht zurzeit aus 9 Mitgliedern unterschiedlicher Stationen und Qualifikationen. 
Die aktuelle Amtszeit endet am 30.04.2029.

Für wen sind wir als Mitarbeitendenvertretung zuständig?

Für alle Mitarbeitenden aus allen Stationen und Abteilungen

  • Diakoniestationen Hannover
    Garbsen, Herrenhausen/Nordstadt, Kleefeld/Roderbruch, Nordost, Süd, West und Burgwedel/Langenhagen
  • Diakoniestation Neustadt
    inkl. dem Palliativ Care Team
  • Diakoniestation Winsen/Siloah Celle
  • Diakoniestationen Nordheide
  • weitere Abteilungen:
    Betreuungsteam Süd, Ambulanter Palliativ- und Hospizdienst (APHD), Tagespflege Kloster Marienwerder

WAS MACHEN WIR ALS MITARBEITENDENVERTRETUNG?

  • Wir setzen uns für die Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über die Unfallverhütung, den Arbeitsschutz, die Gesundheitsförderung und Beschäftigtensicherung ein.
  • Wir fördern die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeitenden
  • Wir sind Ansprechpartner für Probleme und Anregungen
  • Wir beraten und unterstützen vertrauensvoll (Schweigepflicht)
  • Wir sind das Sprachrohr der Mitarbeitenden und vermitteln bei Konflikten
  • Wir regen Maßnahmen an, die den Mitarbeitenden sowie der Einrichtung dienen
  • Wir informieren über Aktuelles und die Arbeit der MAV in unserem Newsletter
  • Wir tagen regelmäßig in Sitzungen, sowie mit der Geschäftsführung
  • Wir gestalten jährlich eine Mitarbeitendenversammlung

HIER EIN KLEINER EINBLICK IN UNSERE AUFGABEN

Welche Reche haben wir als Mitarbeitendenvertretung?

Das Recht auf Mitbestimmung z.B. bei: Einstellungen, Kündigungen nach der Probezeit, Eingruppierungen, Dienstplan-Gestaltung, Einführung neuer Arbeitsmethoden, Maßnahmen zur Erhebung der Arbeitsleitung

Das Recht auf Mitberatung z.B. bei: Außerordentliche Kündigungen, Ordentliche Kündigung innerhalb der Probezeit, Versetzungen und Abordnungen

Das Recht auf Information z.B. bei: Wirtschaftliche Angelegenheiten, Änderungen in der Organisation der Dienststellen, Übernahme von Einrichtungen durch Dritte

WAS MÖCHTEN WIR, DIE MAV, EUCH NOCH MITTEILEN?
Sollten Fragen, Probleme oder Sorgen am Arbeitsplatz auftauchen, meldet Euch möglichst frühzeitig bei uns. Wir beraten Euch gerne, damit aus einer Mücke kein Elefant wird!

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