Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer zu Hause gepflegt wird, soll sich dabei gut und sicher versorgt fühlen. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, die häusliche Pflegesituation zu überprüfen, offene Fragen zu klären und passende Unterstützungsmöglichkeiten kennenzulernen. Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich, kompetent und unkompliziert bei Ihnen zu Hause.

Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?

Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege zu Hause selbst organisieren, ist ab Pflegegrad 2 regelmäßig ein Beratungseinsatz vorgesehen.

Pflegegrad 1

Sie können freiwillig einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 2 und 3

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist ein Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr verpflichtend.

Pflegegrad 4 und 5

Auch hier ist bei Bezug von Pflegegeld einmal pro Halbjahr ein Beratungseinsatz verpflichtend.

Bei Bedarf können Sie zusätzlich auch vierteljährlich eine Beratung in Anspruch nehmen.

Was läuft ein Beratungseinsatz ab?

Im Mittelpunkt stehen Sie, Ihre individuelle Pflegesituation und die Menschen, die Sie zu Hause unterstützen. Gemeinsam schauen wir, ob die Pflege weiterhin gut sichergestellt ist und an welchen Stellen wir Sie oder Ihre Angehörigen entlasten können.

 

Dabei können zum Beispiel folgende Themen besprochen werden:

  • Fragen rund um die tägliche Pflege und Betreuung
  • Möglichkeiten zur Verbesserung oder Erleichterung der häuslichen Pflegesituation
  • geeignete Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
  • Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung
  • Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
  • weitere Beratungs-, Unterstützungs- und Schulungsangebote

Unsere Pflegefachkräfte geben Ihnen praktische Empfehlungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. So kann der Beratungseinsatz dazu beitragen, die Pflege zu Hause langfristig sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.

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Noch wichtig zu wissen

Nicht nur Pflicht

Der Beratungseinsatz ist nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebener Termin. Er bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Fragen mit einer erfahrenen Pflegefachkraft zu besprechen und gemeinsam zu prüfen, ob Sie bereits alle Unterstützungsangebote nutzen, die für Ihre Situation sinnvoll sind.

 

Gerade wenn sich der Pflegebedarf verändert oder die Pflege für Angehörige zunehmend belastend wird, können frühzeitige Hinweise und praktische Lösungen eine große Hilfe sein.

Was passiert, wenn der verpflichtende Beratungseinsatz nicht durchgeführt wird?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen die vorgeschriebenen Beratungseinsätze regelmäßig wahrnehmen. Wird der Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen. Im Wiederholungsfall kann das Pflegegeld entzogen werden.

 

Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig einen Termin für den nächsten Beratungseinsatz zu vereinbaren.

Beratung Zuhause

Der Beratungseinsatz findet grundsätzlich in Ihrer häuslichen Umgebung statt. So können sich unsere Pflegefachkräfte ein gutes Bild von Ihrer individuellen Situation machen und Sie ganz konkret beraten.

Vereinbaren Sie Ihren Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit den Diakoniestationen Hannover. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, die Pflege zu Hause sicher und möglichst gut zu gestalten.

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